IMPRESSUM | DATENSCHUTZ
© DOMINIK ERB 2024
Gießen. Mittelhessen, Bundesweit.
Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren oder wurden Opfer einer Straftat?
Sie haben eine polizeiliche Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten? Ggf. haben Staatsanwaltschaft und Polizei bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchgeführt? Zögern Sie nicht. Jeder Tag ohne professionelle anwaltliche Unterstützung ist ein verlorener Tag.
Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu uns auf. Unsere Notrufnummer 0152/59325503 ist 24h geschaltet. Sollten wir einmal nicht erreichbar sein, melden wir uns umgehend zurück.
Und bis dahin:
Sprechen Sie nicht mit der Polizei. Jede Äußerung kann Ihre Verteidigung erschweren.
Strafrechtliche Schwerpunkte
- Betäubungsmittel (BTM) / Drogen
- Betrugsdelikte
- Cybercrime
- Diebstahl
- Jugendstrafrecht
- Körperverletzung
- Opfervertretung
- Nebenklage
- Ordnungswidrigkeiten
- Raub / Räuberische Erpressung
- Sexualstrafrecht
- Tötungsdelikte
- Unterschlagung
- Urkundenfälschung
- Verkehrsstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
Leistungen
- Strafverteidigung bundesweit
- Ermittlungsverfahren
- Einspruch gegen Strafbefehl
- Zwischenverfahren
- Hauptverfahren
- Berufung
- Revision
- Strafvollstreckung / Haft
- Opfervertretung und Nebenklage
- Pflichtverteidigung
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte
Aufgrund jahrelanger Erfahrung im Verkehrsrecht vertreten wir Sie nicht nur bei Verkehrsstraftaten, sondern auch in Zivilverfahren nach einem Verkehrsunfall.
Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt worden? Plötzlich hat es geknallt und jemand ist in Ihr Auto gefahren?
Ohne professionelle anwaltliche Unterstützung regulieren gegnerische Versicherungen oftmals deutlich weniger als sie eigentlich müssten, Gutachten werden mit fadenscheinigen Gründen gekürzt oder sie verweigern die Zahlung vollständig.
Melden Sie sich daher frühzeitig. Wir übernehmen die vollständige Unfallregulierung für Sie und setzen Ihre materiellen und immateriellen (Schmerzensgeld) Ansprüche durch. Und wenn Sie selbst den Unfall nicht verschuldet haben, sind auch die Anwaltskosten erstattungsfähig.
Aufgrund der Betreuung zahlreicher zivilrechtlicher Mandate vor Gründung der Kanzlei Erb verfügen wir auch über weitreichende zivilrechtliche Expertise. Schreiben Sie uns gerne Ihr Anliegen. Dann teilen wir Ihnen mit, ob und wie wir Sie dabei unterstützen können.
Bewertungen
Sie suchen einen Rechtsanwalt, der nicht nur Ihr Ansprechpartner ist, sondern es auch bleibt?
Bei Mandatsübernahme können Sie sich sicher sein, dass wir Sie bis zum Abschluss des Verfahrens umfassend und fachkundig vertreten und das ohne Wechsel des Sachbearbeiters.
Übrigens: Wir machen nur das, wovon wir auch Ahnung haben. Wer behauptet, alles zu können, kann nichts richtig.
Daher haben wir eine klare Spezialisierung vorgenommen. Profitieren Sie daher von unserem Know-How insbesondere bei der Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, der strafrechtlichen Berufung oder Revision – egal ob als Beschuldigter oder Opfer einer Straftat. Wir stehen an Ihrer Seite in Gießen, Mittelhessen und bundesweit.
Schneller Kontakt und gute Erreichbarkeit
Wir sind für Sie im Notfall grundsätzlich 24h an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Falls der Anwalt doch nicht zu sprechen sein sollte, meldet er sich binnen kürzester Zeit zurück.
Besprechungen sind sowohl in den Kanzleiräumen als auch per Telefonat oder Videocall binnen 24h möglich.
Sie sind berufstätig oder zeitlich während unserer Sprechzeiten stark eingespannt? Kein Problem. Wenn es erforderlich ist, bleibt die Kanzlei für Sie auch länger offen.
So funktionierts:
Für die meisten Menschen ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Vertretung kein Alltag. Daher möchten wir Sie gerne an die Hand nehmen und den groben Ablauf skizzieren:
1. Kontakt aufnehmen:
Sie können uns über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch erreichen und einen Termin vereinbaren, sei es persönlich oder digital.
2. Rechtsberatung erhalten:
Im Beratungsgespräch geben wir eine Ersteinschätzung, klären über Kosten auf und skizzieren das weitere Vorgehen.
3. Mandatierung
Sie haben ein gutes Gefühl? Die Chemie stimmt? Dann können Sie uns zu mandatieren und schon stehen wir an Ihrer Seite.
4. Akteneinsicht bei Strafverfahren
Nach der Mandatierung legen wir los. Ggf. erhaltene Termine zur polizeilichen Vorladung sagen wir für Sie ab. Stattdessen fordern wir die Ermittlungsakte an und erarbeiten für Sie eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Befindet sich das Strafverfahren noch im Ermittlungsverfahren, versuchen wir die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
5. Hauptverhandlung
Kam eine Einstellung nicht in Betracht und die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben, greift nun die zweite Stufe der Verteidigungsstrategie. Wir bereiten Sie intensiv auf die Hauptverhandlung vor. Dazu besprechen wir den Fall nochmals in allen Details, erörtern, ob eine Einlassung sinnvoll wäre oder Sie besser schweigen sollten und beantworten alle Ihre offenen Fragen.
6. Abschluss des Verfahrens
Das Verfahren endet entweder mit einer Einstellung, einem Strafbefehl, einem Freispruch oder einer Verurteilung. Wir geben alles, um das beste Ergebnis für Sie zu erreichen.
Für Fragen oder Kontaktmöglichkeiten stehen wir Ihnen telefonisch,
per E-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.
Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
„Strafverteidigung ist keine Sterbebegleitung,
sondern Kampf und Konfliktbereitschaft gehören unabdingbar dazu.“
Hinrich de Vries, Vors. Richter am LG Bonn
KONTAKT
Rufen Sie gerne an, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und machen binnen 24 Stunden einen Termin möglich.
STANDORT UND SPRECHZEITEN
Kanzlei Erb
Rechtsanwalt &
Strafverteidiger
0641 / 20 10 24 60
info@kanzlei-erb.de
Plockstraße 2
35390 Gießen
Montag bis Freitag: 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Termine stets nach Vereinbarung
© 2024 Dominik Erb Handcrafted with ❤ by DIE MARKETINGPROFILER.
Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren oder wurden Opfer einer Straftat?
Sie haben eine polizeiliche Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten? Ggf. haben Staatsanwaltschaft und Polizei bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchgeführt? Zögern Sie nicht. Jeder Tag ohne professionelle anwaltliche Unterstützung ist ein verlorener Tag.
Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu uns auf. Unsere Notrufnummer 0152/59325503 ist 24h geschaltet. Sollten wir einmal nicht erreichbar sein, melden wir uns umgehend zurück.
Und bis dahin:
Sprechen Sie nicht mit der Polizei. Jede Äußerung kann Ihre Verteidigung erschweren.
Strafrechtliche Schwerpunkte
- Betäubungsmittel (BTM) / Drogen
- Betrugsdelikte
- Cybercrime
- Diebstahl
- Jugendstrafrecht
- Körperverletzung
- Opfervertretung
- Nebenklage
- Raub / Räuberische Erpressung
- Sexualstrafrecht
- Tötungsdelikte
- Unterschlagung
- Urkundenfälschung
- Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeiten
- Wirtschaftsstrafrecht
Leistungen
- Strafverteidigung bundesweit
- Ermittlungsverfahren
- Einspruch gegen Strafbefehl
- Zwischenverfahren
- Hauptverfahren
- Berufung
- Revision
- Strafvollstreckung / Haft
- Opfervertretung und Nebenklage
- Pflichtverteidigung
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte
Aufgrund jahrelanger Erfahrung im Verkehrsrecht vertreten wir Sie nicht nur bei Verkehrsstraftaten, sondern auch in Zivilverfahren nach einem Verkehrsunfall.
Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt worden? Plötzlich hat es geknallt und jemand ist in Ihr Auto gefahren?
Ohne professionelle anwaltliche Unterstützung regulieren gegnerische Versicherungen oftmals deutlich weniger als sie eigentlich müssten, Gutachten werden mit fadenscheinigen Gründen gekürzt oder sie verweigern die Zahlung vollständig.
Melden Sie sich daher frühzeitig. Wir übernehmen die vollständige Unfallregulierung für Sie und setzen Ihre materiellen und immateriellen (Schmerzensgeld) Ansprüche durch. Und wenn Sie selbst den Unfall nicht verschuldet haben, sind auch die Anwaltskosten erstattungsfähig.
Aufgrund der Betreuung zahlreicher zivilrechtlicher Mandate vor Gründung der Kanzlei Erb verfügen wir auch über weitreichende zivilrechtliche Expertise. Schreiben Sie uns gerne Ihr Anliegen. Dann teilen wir Ihnen mit, ob und wie wir Sie dabei unterstützen können.
Bewertungen
Sie suchen einen Rechtsanwalt, der nicht nur Ihr Ansprechpartner ist, sondern es auch bleibt?
Bei Mandatsübernahme können Sie sich sicher sein, dass wir Sie bis zum Abschluss des Verfahrens umfassend und fachkundig vertreten und das ohne Wechsel des Sachbearbeiters.
Übrigens: Wir machen nur das, wovon wir auch Ahnung haben. Wer behauptet, alles zu können, kann nichts richtig.
Daher haben wir eine klare Spezialisierung vorgenommen. Profitieren Sie daher von unserem Know-How insbesondere bei der Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, der strafrechtlichen Berufung oder Revision – egal ob als Beschuldigter oder Opfer einer Straftat. Wir stehen an Ihrer Seite in Gießen, Mittelhessen und bundesweit.
Schneller Kontakt und gute Erreichbarkeit
Wir sind für Sie im Notfall grundsätzlich 24h an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Falls der Anwalt doch nicht zu sprechen sein sollte, meldet er sich binnen kürzester Zeit zurück.
Besprechungen sind sowohl in den Kanzleiräumen als auch per Telefonat oder Videocall binnen 24h möglich.
Sie sind berufstätig oder zeitlich während unserer Sprechzeiten stark eingespannt? Kein Problem. Wenn es erforderlich ist, bleibt die Kanzlei für Sie auch länger offen.
So funktionierts:
Für die meisten Menschen ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Vertretung kein Alltag. Daher möchten wir Sie gerne an die Hand nehmen und den groben Ablauf skizzieren:
1. Kontakt aufnehmen:
Sie können uns über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch erreichen und einen Termin vereinbaren, sei es persönlich oder digital.
2. Rechtsberatung erhalten:
Im Beratungsgespräch geben wir eine Ersteinschätzung, klären über Kosten auf und skizzieren das weitere Vorgehen.
3. Mandatierung
Sie haben ein gutes Gefühl? Die Chemie stimmt? Dann können Sie uns zu mandatieren und schon stehen wir an Ihrer Seite.
4. Akteneinsicht bei Strafverfahren
Nach der Mandatierung legen wir los. Ggf. erhaltene Termine zur polizeilichen Vorladung sagen wir für Sie ab. Stattdessen fordern wir die Ermittlungsakte an und erarbeiten für Sie eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Befindet sich das Strafverfahren noch im Ermittlungsverfahren, versuchen wir die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
5. Hauptverhandlung
Kam eine Einstellung nicht in Betracht und die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben, greift nun die zweite Stufe der Verteidigungsstrategie. Wir bereiten Sie intensiv auf die Hauptverhandlung vor. Dazu besprechen wir den Fall nochmals in allen Details, erörtern, ob eine Einlassung sinnvoll wäre oder Sie besser schweigen sollten und beantworten alle Ihre offenen Fragen.
6. Abschluss des Verfahrens
Das Verfahren endet entweder mit einer Einstellung, einem Strafbefehl, einem Freispruch oder einer Verurteilung. Wir geben alles, um das beste Ergebnis für Sie zu erreichen.
Für Fragen oder Kontaktmöglichkeiten stehen wir Ihnen telefonisch,
per E-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.
Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
„Strafverteidigung ist keine Sterbebegleitung,
sondern Kampf und Konfliktbereitschaft gehören unabdingbar dazu.“
Hinrich de Vries, Vors. Richter am LG Bonn
KONTAKT
Rufen Sie gerne an, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und machen binnen 24 Stunden einen Termin möglich.
STANDORT UND SPRECHZEITEN
Kanzlei Erb
Rechtsanwalt &
Strafverteidiger
0641 / 20 10 24 60
info@kanzlei-erb.de
Plockstraße 2
35390 Gießen
Montag bis Freitag: 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Termine stets nach Vereinbarung
© 2024 Dominik Erb Handcrafted with ❤ by DIE MARKETINGPROFILER.
Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren oder wurden Opfer einer Straftat?
Sie haben eine polizeiliche Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten? Ggf. haben Staatsanwaltschaft und Polizei bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchgeführt? Zögern Sie nicht. Jeder Tag ohne professionelle anwaltliche Unterstützung ist ein verlorener Tag.
Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu uns auf. Unsere Notrufnummer 0152/59325503 ist 24h geschaltet. Sollten wir einmal nicht erreichbar sein, melden wir uns umgehend zurück.
Und bis dahin:
Sprechen Sie nicht mit der Polizei.
Jede Äußerung kann Ihre
Verteidigung erschweren.
Strafrechtliche Schwerpunkte
- Betäubungsmittel (BTM) / Drogen
- Betrugsdelikte
- Cybercrime
- Diebstahl
- Jugendstrafrecht
- Körperverletzung
- Opfervertretung
- Nebenklage
- Raub / Räuberische Erpressung
- Sexualstrafrecht
- Tötungsdelikte
- Unterschlagung
- Urkundenfälschung
- Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeiten
- Wirtschaftsstrafrecht
Leistungen
- Strafverteidigung bundesweit
- Ermittlungsverfahren
- Einspruch gegen Strafbefehl
- Zwischenverfahren
- Hauptverfahren
- Berufung
- Revision
- Strafvollstreckung / Haft
- Opfervertretung und Nebenklage
- Pflichtverteidigung
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte
Aufgrund jahrelanger Erfahrung im Verkehrsrecht vertreten wir Sie nicht nur bei Verkehrsstraftaten, sondern auch in Zivilverfahren nach einem Verkehrsunfall.
Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt worden? Plötzlich hat es geknallt und jemand ist in Ihr Auto gefahren?
Ohne professionelle anwaltliche Unterstützung regulieren gegnerische Versicherungen oftmals deutlich weniger als sie eigentlich müssten, Gutachten werden mit fadenscheinigen Gründen gekürzt oder sie verweigern die Zahlung vollständig.
Melden Sie sich daher frühzeitig. Wir übernehmen die vollständige Unfallregulierung für Sie und setzen Ihre materiellen und immateriellen (Schmerzensgeld) Ansprüche durch. Und wenn Sie selbst den Unfall nicht verschuldet haben, sind auch die Anwaltskosten erstattungsfähig.
Aufgrund der Betreuung zahlreicher zivilrechtlicher Mandate vor Gründung der Kanzlei Erb verfügen wir auch über weitreichende zivilrechtliche Expertise. Schreiben Sie uns gerne Ihr Anliegen. Dann teilen wir Ihnen mit, ob und wie wir Sie dabei unterstützen können.
Bewertungen
Sie suchen einen Rechtsanwalt, der nicht nur Ihr Ansprechpartner ist, sondern es auch bleibt?
Bei Mandatsübernahme können Sie sich sicher sein, dass wir Sie bis zum Abschluss des Verfahrens umfassend und fachkundig vertreten und das ohne Wechsel des Sachbearbeiters.
Übrigens: Wir machen nur das, wovon wir auch Ahnung haben. Wer behauptet, alles zu können, kann nichts richtig.
Daher haben wir eine klare Spezialisierung vorgenommen. Profitieren Sie daher von unserem Know-How insbesondere bei der Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, der strafrechtlichen Berufung oder Revision – egal ob als Beschuldigter oder Opfer einer Straftat. Wir stehen an Ihrer Seite in Gießen, Mittelhessen und bundesweit.
Schneller Kontakt und gute Erreichbarkeit
Wir sind für Sie im Notfall grundsätzlich 24h an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Falls der Anwalt doch nicht zu sprechen sein sollte, meldet er sich binnen kürzester Zeit zurück.
Besprechungen sind sowohl in den Kanzleiräumen als auch per Telefonat oder Videocall binnen 24h möglich.
Sie sind berufstätig oder zeitlich während unserer Sprechzeiten stark eingespannt? Kein Problem. Wenn es erforderlich ist, bleibt die Kanzlei für Sie auch länger offen.
So funktionierts:
Für die meisten Menschen ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Vertretung kein Alltag. Daher möchten wir Sie gerne an die Hand nehmen und den groben Ablauf skizzieren:
1. Kontakt aufnehmen:
Sie können uns über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch erreichen und einen Termin vereinbaren, sei es persönlich oder digital.
2. Rechtsberatung erhalten:
Im Beratungsgespräch geben wir eine Ersteinschätzung, klären über Kosten auf und skizzieren das weitere Vorgehen.
3. Mandatierung
Sie haben ein gutes Gefühl? Die Chemie stimmt? Dann können Sie uns zu mandatieren und schon stehen wir an Ihrer Seite.
4. Akteneinsicht bei Strafverfahren
Nach der Mandatierung legen wir los. Ggf. erhaltene Termine zur polizeilichen Vorladung sagen wir für Sie ab. Stattdessen fordern wir die Ermittlungsakte an und erarbeiten für Sie eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Befindet sich das Strafverfahren noch im Ermittlungsverfahren, versuchen wir die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
5. Hauptverhandlung
Kam eine Einstellung nicht in Betracht und die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben, greift nun die zweite Stufe der Verteidigungsstrategie. Wir bereiten Sie intensiv auf die Hauptverhandlung vor. Dazu besprechen wir den Fall nochmals in allen Details, erörtern, ob eine Einlassung sinnvoll wäre oder Sie besser schweigen sollten und beantworten alle Ihre offenen Fragen.
6. Abschluss des Verfahrens
Das Verfahren endet entweder mit einer Einstellung, einem Strafbefehl, einem Freispruch oder einer Verurteilung. Wir geben alles, um das beste Ergebnis für Sie zu erreichen.
Für Fragen oder Kontaktmöglichkeiten stehen wir Ihnen telefonisch,
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Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
„Strafverteidigung ist keine Sterbebegleitung,
sondern Kampf und Konfliktbereitschaft gehören unabdingbar dazu.“
Hinrich de Vries, Vors. Richter am LG Bonn
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STANDORT UND SPRECHZEITEN
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0641 / 20 10 24 60
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