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© Kanzlei Erb & Becker 2026
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
Strafrecht
Die Kanzlei Erb & Becker ist eine spezialisierte Fachanwaltskanzlei für Strafrecht. Hier liegt unsere Kernkompetenz. Durch diese klare Fokussierung können wir die für Strafverfahren erforderliche besondere fachliche Kompetenz garantieren. Herr Rechtsanwalt Erb verfügt als Fachanwalt für Strafrecht über nachgewiesene besondere theoretische Fachkenntnisse und praktische Erfahrung, die für eine erfolgreiche Verteidigung essentiell sind. Und auch Herr Rechtsanwalt Becker hat den entsprechenden Fachanwaltslehrgang bereits erfolgreich abgeschlossen. Insbesondere weil sich das Strafrecht von anderen Rechtsgebieten erheblich unterscheidet, ist die Beauftragung eines Fachanwalts dringend zu empfehlen.
„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 263 Abs. 1 BGB)
In besonders schweren Fällen droht sogar Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Gerade bei Betrugsdelikten kann durch eine geschickte anwaltliche Vertretung oftmals eine Anklageerhebung verhindert werden.
Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, wird gerne betont. Auch die Ermittlungsbehörden spezialisieren sich zunehmend auf die sogenannte Internetkriminalität. Diese ist jedoch vielfältig: Betrug, Beleidigungen, Volksverhetzung, Datenmissbrauch, Datendiebstahl, Betäubungsmittel, etc. – vieles, was im realen Leben geschieht, geschieht auch im Internet. Die meisten Delikte bleiben unbekannt, doch wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, empfiehlt sich, einen Strafverteidiger zu beauftragen, der auch die technischen Aspekte versteht und mit Spezialisten vernetzt ist, die externe Expertise einbringen können.
Diebstahl und Unterschlagung sind Massendelikte und doch drohen teils empfindliche Strafen. Aber kann tatsächlich die erforderliche Zueignungsabsicht nachgewiesen werden? Wurde fremder Gewahrsam tatsächlich gebrochen? Diebstahls- und Unterschlagungsdelikte bieten eine Vielzahl an Ansatzpunkten für die Verteidigung. Nach erfolgter Akteneinsicht erarbeiten wir individuell die für Sie beste Strategie, um das Ermittlungsverfahren möglichst zur Einstellung zu bringen.
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich durch die Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) deutlich vom Erwachsenenstrafrecht. So finden sich im JGG abweichende Sanktionen und eigene Verfahrensvorschriften. Anwendung findet das Jugendstrafrecht auf Jugendliche (14 – 17 Jahre). Soweit es der Entwicklungsstand gebietet, kann es aber auch auf Heranwachsende (18 – 20 Jahre) angewendet werden. Während das Erwachsenenstrafrecht als Sanktionen nur Geld- oder Freiheitsstrafe kennt, können im Jugendstrafrecht eine Vielzahl von Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln oder auch die Jugendstrafe zur Anwendung kommen. Denn die oberste Maxime des Jugendstrafrechts ist nicht die Resozialisierung, sondern die Erziehung. So kann insbesondere auf jugendtypische Kriminalität besser reagiert werden. Für Beschuldigte ist die Anwendung des Jugendstrafrechts in der Regel deutlich günstiger. Daher zielt die Verteidigung von Heranwachsenden im Hauptverfahren zunächst darauf ab, das Jugendstrafrecht überhaupt zur Anwendung zu bringen.
Rechtsanwalt Erb hat sich über zwei Jahre hinweg bereits durch seine Tätigkeit an einem Lehrstuhl mit jugendstrafrechtlichem Schwerpunkt besondere theoretische Kenntnisse sowie – genau wie Rechtsanwalt Becker – als Strafverteidiger umfangreiche praktische Expertise im Jugendstrafrecht angeeignet.
Körperverletzungen können sich in ihrer Qualität stark unterscheiden. Während einfache Körperverletzungen noch mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden können, muss bei einer gefährlichen Körperverletzung in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis maximal zehn Jahren gerechnet werden. Kam es hierdurch noch zu schweren Folgen, kann es sich um eine schwere Körperverletzung handeln, für die die regelmäßige Mindeststrafe bereits 1 Jahr Freiheitsstrafe beträgt. Durch eine geschickte Verteidigung kann es gelingen, vom Vorwurf einer gefährlichen oder schweren Körperverletzung herunterzukommen, sodass lediglich eine einfache Körperverletzung Gegenstand des Verfahrens ist.
Nicht nur für Beschuldigte ist es ratsam, sich anwaltlicher Unterstützung zu bedienen, sondern auch für Opfer einer Straftat. Als Opfer möchte man als solches anerkannt und ernstgenommen werden, man möchte ggf. nicht nur am Rand des Verfahrens gegen den Täter stehen, sondern daran mitwirken, dass er seine gerechte Strafe bekommt. Und oftmals möchte man als Opfer auch für das Leid, das man erlitten hat, entschädigt werden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Bedürfnisse als Opfer gewahrt werden.
Unsere Leistungen als Opferanwalt:
- Ernstgenommen werden
- Akteneinsicht
- Unterstützung im Ermittlungsverfahren
- Nebenklage
- Vertretung vor Gericht
- Prozessanträge stellen
- Zeugen- und Täterbefragung
- Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche durchsetzen
Übrigens: Wird der Täter verurteilt, muss er auch Ihre Anwaltskosten zahlen.
Während Straftaten, die als Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder gar eine Geldstrafe vorsehen, als Vergehen bezeichnet werden, gelten Delikte mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe als Verbrechen. Der Raub und die räuberische Erpressung sind solche Verbrechen. Aufgrund der hohen Strafandrohung ist daher auch stets die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht notwendig. Zögern Sie nicht, uns bereits unmittelbar nach Kenntnisnahme vom Ermittlungsverfahren zu kontaktieren.
Wird gegen Sie der Vorwurf einer Sexualstraftat erhoben? Egal ob sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Kinderpornographie, Jugendpornographie oder ähnliches – diese Vorwürfe wiegen besonders schwer.
Dies gilt nicht nur aufgrund der empfindlichen Strafandrohungen. Denn auch wenn sich ein solcher Vorwurf als unbegründet herausstellt, verbleibt oftmals bei vielen Menschen ein Eindruck, der auch durch einen gerichtlichen Freispruch nicht immer zu beseitigen ist.
Daher ist gerade bei Sexualstraftaten eine frühzeitige und diskrete Verteidigung erforderlich. Nur so kann gerade bei zu Unrecht erhobenen Vorwürfen oftmals eine Anklageerhebung und damit verbundene öffentliche Hauptverhandlung vermieden werden.
Das Steuerstrafrecht bildet auch im Bereich des Strafrechts eine Spezialmaterie. Neben Erfahrung im Bereich der allgemeinen Strafverteidigung bedarf es hier besonderer steuerrechtlicher Expertise, die weit über den Inhalt der allgemeinen Juristenausbildung hinausgeht.
Für eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie – beispielsweise gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung – sind besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen sowohl im Straf- als auch im Steuerrecht unerlässlich.
Dies kann die Kanzlei Erb & Becker durch die Fachanwaltschaft im Strafrecht und zusätzliche Qualifikationen wie den Zertifizierten Berater im Steuerstrafrecht garantieren.
Steht ein mögliches vorsätzliches Tötungsdelikt im Raum, wird ein solches Verfahren mit höchster, meist auch medialer Aufmerksamkeit verfolgt. Für den Beschuldigten geht es dabei um alles. Für einen Totschlag drohen bis zu 15 Jahre. Für Mord gibt es gar lebenslänglich. Aber auch eine fahrlässige Tötung kann mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Schon aufgrund der Strafandrohung bedarf es bei dem Vorwurf eines Tötungsdelikts zwingend einer qualifizierten Verteidigung durch einen Anwalt für Strafrecht bereits im Ermittlungsverfahren.
Unfallflucht / Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Fahren unter Alkohol oder Drogen, Nötigung, Beleidigung, illegales Straßenrennen, unterlassene Hilfeleistung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) oder das Straßenverkehrsgesetz (StVG) – dies sind nur einige der typischen Delikte im Verkehrsstrafrecht.
Wird gegen Sie wegen eines solchen Delikts ermittelt, sollten Sie sich schnell anwaltlicher Unterstützung bedienen. Denn es drohen nicht nur empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern ggf. auch der Entzug der Fahrerlaubnis.
Auch in Bußgeldverfahren (Bußgeldbescheid) können Sie von unserer anwaltlicher Unterstützung profitieren. Viele Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung oder Rotlichtverstoß sind rechtswidrig, weil die Messung nicht korrekt durchgeführt wurde, Schulungsnachweise der Beamten fehlen oder die Tat bereits verjährt ist. Um dies überprüfen zu können, muss die Ermittlungsakte zwingend angefordert und deren Inhalt geprüft werden. Wir legen für Sie fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, fordern die Ermittlungsakte an, prüfen deren Inhalt und geben alles, um das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder jedenfalls ein drohendes Fahrverbot abzuwenden.
Das Strafrecht ist komplex und verfügt sowohl im Kern- als auch im Nebenstrafrecht über zahlreiche strafbewährte Vorschriften. Nur mit einer entsprechenden Spezialisierung des Anwalts können Sie sicher sein, bestmöglich vertreten zu werden. Da die Kanzlei Erb ausschließlich strafrechtliche Mandate bearbeitet, sind Sie – unabhängig vom konkreten Deliktsvorwurf – fachlich in den besten Händen.
STANDORT UND SPRECHZEITEN
Kanzlei Erb & Becker
Rechtsanwälte · Strafverteidiger · Fachanwälte
0641 / 20 10 24 60
info@kanzlei-erb.de
Ludwigsplatz 9
35390 Gießen
Termine stets nach Vereinbarung
KONTAKT
Rufen Sie gerne an, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und machen binnen 24 Stunden einen Termin möglich.
© 2026 Kanzlei Erb & Becker
Strafrecht
Die Kanzlei Erb & Becker ist eine spezialisierte Fachanwaltskanzlei für Strafrecht. Hier liegt unsere Kernkompetenz. Durch diese klare Fokussierung können wir die für Strafverfahren erforderliche besondere fachliche Kompetenz garantieren. Herr Rechtsanwalt Erb verfügt als Fachanwalt für Strafrecht über nachgewiesene besondere theoretische Fachkenntnisse und praktische Erfahrung, die für eine erfolgreiche Verteidigung essentiell sind. Und auch Herr Rechtsanwalt Leon D. Becker hat den entsprechenden Fachanwaltslehrgang bereits erfolgreich abgeschlossen. Insbesondere weil sich das Strafrecht von anderen Rechtsgebieten erheblich unterscheidet, ist die Beauftragung eines Fachanwalts dringend zu empfehlen.
„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 263 Abs. 1 BGB)
In besonders schweren Fällen droht sogar Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Gerade bei Betrugsdelikten kann durch eine geschickte anwaltliche Vertretung oftmals eine Anklageerhebung verhindert werden.
Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, wird gerne betont. Auch die Ermittlungsbehörden spezialisieren sich zunehmend auf die sogenannte Internetkriminalität. Diese ist jedoch vielfältig: Betrug, Beleidigungen, Volksverhetzung, Datenmissbrauch, Datendiebstahl, Betäubungsmittel, etc. – vieles, was im realen Leben geschieht, geschieht auch im Internet. Die meisten Delikte bleiben unbekannt, doch wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, empfiehlt sich, einen Strafverteidiger zu beauftragen, der auch die technischen Aspekte versteht und mit Spezialisten vernetzt ist, die externe Expertise einbringen können.
Diebstahl und Unterschlagung sind Massendelikte und doch drohen teils empfindliche Strafen. Aber kann tatsächlich die erforderliche Zueignungsabsicht nachgewiesen werden? Wurde fremder Gewahrsam tatsächlich gebrochen? Diebstahls- und Unterschlagungsdelikte bieten eine Vielzahl an Ansatzpunkten für die Verteidigung. Nach erfolgter Akteneinsicht erarbeiten wir individuell die für Sie beste Strategie, um das Ermittlungsverfahren möglichst zur Einstellung zu bringen.
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich durch die Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) deutlich vom Erwachsenenstrafrecht. So finden sich im JGG abweichende Sanktionen und eigene Verfahrensvorschriften. Anwendung findet das Jugendstrafrecht auf Jugendliche (14 – 17 Jahre). Soweit es der Entwicklungsstand gebietet, kann es aber auch auf Heranwachsende (18 – 20 Jahre) angewendet werden. Während das Erwachsenenstrafrecht als Sanktionen nur Geld- oder Freiheitsstrafe kennt, können im Jugendstrafrecht eine Vielzahl von Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln oder auch die Jugendstrafe zur Anwendung kommen. Denn die oberste Maxime des Jugendstrafrechts ist nicht die Resozialisierung, sondern die Erziehung. So kann insbesondere auf jugendtypische Kriminalität besser reagiert werden. Für Beschuldigte ist die Anwendung des Jugendstrafrechts in der Regel deutlich günstiger. Daher zielt die Verteidigung von Heranwachsenden im Hauptverfahren zunächst darauf ab, das Jugendstrafrecht überhaupt zur Anwendung zu bringen.
Rechtsanwalt Erb hat sich über zwei Jahre hinweg bereits durch seine Tätigkeit an einem Lehrstuhl mit jugendstrafrechtlichem Schwerpunkt besondere theoretische Kenntnisse sowie – genau wie Rechtsanwalt Becker – als Strafverteidiger umfangreiche praktische Expertise im Jugendstrafrecht angeeignet.
Körperverletzungen können sich in ihrer Qualität stark unterscheiden. Während einfache Körperverletzungen noch mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden können, muss bei einer gefährlichen Körperverletzung in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis maximal zehn Jahren gerechnet werden. Kam es hierdurch noch zu schweren Folgen, kann es sich um eine schwere Körperverletzung handeln, für die die regelmäßige Mindeststrafe bereits 1 Jahr Freiheitsstrafe beträgt. Durch eine geschickte Verteidigung kann es gelingen, vom Vorwurf einer gefährlichen oder schweren Körperverletzung herunterzukommen, sodass lediglich eine einfache Körperverletzung Gegenstand des Verfahrens ist.
Nicht nur für Beschuldigte ist es ratsam, sich anwaltlicher Unterstützung zu bedienen, sondern auch für Opfer einer Straftat. Als Opfer möchte man als solches anerkannt und ernstgenommen werden, man möchte ggf. nicht nur am Rand des Verfahrens gegen den Täter stehen, sondern daran mitwirken, dass er seine gerechte Strafe bekommt. Und oftmals möchte man als Opfer auch für das Leid, das man erlitten hat, entschädigt werden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Bedürfnisse als Opfer gewahrt werden.
Unsere Leistungen als Opferanwalt:
- Ernstgenommen werden
- Akteneinsicht
- Unterstützung im Ermittlungsverfahren
- Nebenklage
- Vertretung vor Gericht
- Prozessanträge stellen
- Zeugen- und Täterbefragung
- Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche durchsetzen
Übrigens: Wird der Täter verurteilt, muss er auch Ihre Anwaltskosten zahlen.
Während Straftaten, die als Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder gar eine Geldstrafe vorsehen, als Vergehen bezeichnet werden, gelten Delikte mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe als Verbrechen. Der Raub und die räuberische Erpressung sind solche Verbrechen. Aufgrund der hohen Strafandrohung ist daher auch stets die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht notwendig. Zögern Sie nicht, uns bereits unmittelbar nach Kenntnisnahme vom Ermittlungsverfahren zu kontaktieren.
Wird gegen Sie der Vorwurf einer Sexualstraftat erhoben? Egal ob sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Kinderpornographie, Jugendpornographie oder ähnliches – diese Vorwürfe wiegen besonders schwer.
Dies gilt nicht nur aufgrund der empfindlichen Strafandrohungen. Denn auch wenn sich ein solcher Vorwurf als unbegründet herausstellt, verbleibt oftmals bei vielen Menschen ein Eindruck, der auch durch einen gerichtlichen Freispruch nicht immer zu beseitigen ist.
Daher ist gerade bei Sexualstraftaten eine frühzeitige und diskrete Verteidigung erforderlich. Nur so kann gerade bei zu Unrecht erhobenen Vorwürfen oftmals eine Anklageerhebung und damit verbundene öffentliche Hauptverhandlung vermieden werden.
Die Kanzlei Erb & Becker ist eine spezialisierte Fachanwaltskanzlei für Strafrecht. Hier liegt unsere Kernkompetenz. Durch diese klare Fokussierung können wir die für Strafverfahren erforderliche besondere fachliche Kompetenz garantieren. Herr Rechtsanwalt Erb verfügt als Fachanwalt für Strafrecht über nachgewiesene besondere theoretische Fachkenntnisse und praktische Erfahrung, die für eine erfolgreiche Verteidigung essentiell sind. Insbesondere weil sich das Strafrecht von anderen Rechtsgebieten erheblich unterscheidet, ist die Beauftragung eines Fachanwalts dringend zu empfehlen.
Steht ein mögliches vorsätzliches Tötungsdelikt im Raum, wird ein solches Verfahren mit höchster, meist auch medialer Aufmerksamkeit verfolgt. Für den Beschuldigten geht es dabei um alles. Für einen Totschlag drohen bis zu 15 Jahre. Für Mord gibt es gar lebenslänglich. Aber auch eine fahrlässige Tötung kann mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Schon aufgrund der Strafandrohung bedarf es bei dem Vorwurf eines Tötungsdelikts zwingend einer qualifizierten Verteidigung durch einen Anwalt für Strafrecht bereits im Ermittlungsverfahren.
Unfallflucht / Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Fahren unter Alkohol oder Drogen, Nötigung, Beleidigung, illegales Straßenrennen, unterlassene Hilfeleistung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) oder das Straßenverkehrsgesetz (StVG) – dies sind nur einige der typischen Delikte im Verkehrsstrafrecht.
Wird gegen Sie wegen eines solchen Delikts ermittelt, sollten Sie sich schnell anwaltlicher Unterstützung bedienen. Denn es drohen nicht nur empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern ggf. auch der Entzug der Fahrerlaubnis.
Auch in Bußgeldverfahren (Bußgeldbescheid) können Sie von unserer anwaltlicher Unterstützung profitieren. Viele Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung oder Rotlichtverstoß sind rechtswidrig, weil die Messung nicht korrekt durchgeführt wurde, Schulungsnachweise der Beamten fehlen oder die Tat bereits verjährt ist. Um dies überprüfen zu können, muss die Ermittlungsakte zwingend angefordert und deren Inhalt geprüft werden. Wir legen für Sie fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, fordern die Ermittlungsakte an, prüfen deren Inhalt und geben alles, um das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder jedenfalls ein drohendes Fahrverbot abzuwenden.
Das Strafrecht ist komplex und verfügt sowohl im Kern- als auch im Nebenstrafrecht über zahlreiche strafbewährte Vorschriften. Nur mit einer entsprechenden Spezialisierung des Anwalts können Sie sicher sein, bestmöglich vertreten zu werden. Da die Kanzlei Erb ausschließlich strafrechtliche Mandate bearbeitet, sind Sie – unabhängig vom konkreten Deliktsvorwurf – fachlich in den besten Händen.
STANDORT UND SPRECHZEITEN
Kanzlei Erb & Becker
Rechtsanwälte · Strafverteidiger · Fachanwälte
0641 / 20 10 24 60
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Termine stets nach Vereinbarung
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Die Kanzlei Erb & Becker ist eine spezialisierte Fachanwaltskanzlei für Strafrecht. Hier liegt unsere Kernkompetenz. Durch diese klare Fokussierung können wir die für Strafverfahren erforderliche besondere fachliche Kompetenz garantieren. Herr Rechtsanwalt Erb verfügt als Fachanwalt für Strafrecht über nachgewiesene besondere theoretische Fachkenntnisse und praktische Erfahrung, die für eine erfolgreiche Verteidigung essentiell sind. Und auch Herr Rechtsanwalt Becker hat den entsprechenden Fachanwaltslehrgang bereits erfolgreich abgeschlossen. Insbesondere weil sich das Strafrecht von anderen Rechtsgebieten erheblich unterscheidet, ist die Beauftragung eines Fachanwalts dringend zu empfehlen.
„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 263 Abs. 1 BGB)
In besonders schweren Fällen droht sogar Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Gerade bei Betrugsdelikten kann durch eine geschickte anwaltliche Vertretung oftmals eine Anklageerhebung verhindert werden.
Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, wird gerne betont. Auch die Ermittlungsbehörden spezialisieren sich zunehmend auf die sogenannte Internetkriminalität. Diese ist jedoch vielfältig: Betrug, Beleidigungen, Volksverhetzung, Datenmissbrauch, Datendiebstahl, Betäubungsmittel, etc. – vieles, was im realen Leben geschieht, geschieht auch im Internet. Die meisten Delikte bleiben unbekannt, doch wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, empfiehlt sich, einen Strafverteidiger zu beauftragen, der auch die technischen Aspekte versteht und mit Spezialisten vernetzt ist, die externe Expertise einbringen können.
Diebstahl und Unterschlagung sind Massendelikte und doch drohen teils empfindliche Strafen. Aber kann tatsächlich die erforderliche Zueignungsabsicht nachgewiesen werden? Wurde fremder Gewahrsam tatsächlich gebrochen? Diebstahls- und Unterschlagungsdelikte bieten eine Vielzahl an Ansatzpunkten für die Verteidigung. Nach erfolgter Akteneinsicht erarbeiten wir individuell die für Sie beste Strategie, um das Ermittlungsverfahren möglichst zur Einstellung zu bringen.
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich durch die Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) deutlich vom Erwachsenenstrafrecht. So finden sich im JGG abweichende Sanktionen und eigene Verfahrensvorschriften. Anwendung findet das Jugendstrafrecht auf Jugendliche (14 – 17 Jahre). Soweit es der Entwicklungsstand gebietet, kann es aber auch auf Heranwachsende (18 – 20 Jahre) angewendet werden. Während das Erwachsenenstrafrecht als Sanktionen nur Geld- oder Freiheitsstrafe kennt, können im Jugendstrafrecht eine Vielzahl von Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln oder auch die Jugendstrafe zur Anwendung kommen. Denn die oberste Maxime des Jugendstrafrechts ist nicht die Resozialisierung, sondern die Erziehung. So kann insbesondere auf jugendtypische Kriminalität besser reagiert werden. Für Beschuldigte ist die Anwendung des Jugendstrafrechts in der Regel deutlich günstiger. Daher zielt die Verteidigung von Heranwachsenden im Hauptverfahren zunächst darauf ab, das Jugendstrafrecht überhaupt zur Anwendung zu bringen.
Rechtsanwalt Erb hat sich über zwei Jahre hinweg bereits durch seine Tätigkeit an einem Lehrstuhl mit jugendstrafrechtlichem Schwerpunkt besondere theoretische Kenntnisse sowie – genau wie Rechtsanwalt Becker – als Strafverteidiger umfangreiche praktische Expertise im Jugendstrafrecht angeeignet.
Körperverletzungen können sich in ihrer Qualität stark unterscheiden. Während einfache Körperverletzungen noch mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden können, muss bei einer gefährlichen Körperverletzung in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis maximal zehn Jahren gerechnet werden. Kam es hierdurch noch zu schweren Folgen, kann es sich um eine schwere Körperverletzung handeln, für die die regelmäßige Mindeststrafe bereits 1 Jahr Freiheitsstrafe beträgt. Durch eine geschickte Verteidigung kann es gelingen, vom Vorwurf einer gefährlichen oder schweren Körperverletzung herunterzukommen, sodass lediglich eine einfache Körperverletzung Gegenstand des Verfahrens ist.
Nicht nur für Beschuldigte ist es ratsam, sich anwaltlicher Unterstützung zu bedienen, sondern auch für Opfer einer Straftat. Als Opfer möchte man als solches anerkannt und ernstgenommen werden, man möchte ggf. nicht nur am Rand des Verfahrens gegen den Täter stehen, sondern daran mitwirken, dass er seine gerechte Strafe bekommt. Und oftmals möchte man als Opfer auch für das Leid, das man erlitten hat, entschädigt werden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Bedürfnisse als Opfer gewahrt werden.
Unsere Leistungen als Opferanwalt:
- Ernstgenommen werden
- Akteneinsicht
- Unterstützung im Ermittlungsverfahren
- Nebenklage
- Vertretung vor Gericht
- Prozessanträge stellen
- Zeugen- und Täterbefragung
- Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche durchsetzen
Übrigens: Wird der Täter verurteilt, muss er auch Ihre Anwaltskosten zahlen.
Während Straftaten, die als Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder gar eine Geldstrafe vorsehen, als Vergehen bezeichnet werden, gelten Delikte mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe als Verbrechen. Der Raub und die räuberische Erpressung sind solche Verbrechen. Aufgrund der hohen Strafandrohung ist daher auch stets die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht notwendig. Zögern Sie nicht, uns bereits unmittelbar nach Kenntnisnahme vom Ermittlungsverfahren zu kontaktieren.
Wird gegen Sie der Vorwurf einer Sexualstraftat erhoben? Egal ob sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Kinderpornographie, Jugendpornographie oder ähnliches – diese Vorwürfe wiegen besonders schwer.
Dies gilt nicht nur aufgrund der empfindlichen Strafandrohungen. Denn auch wenn sich ein solcher Vorwurf als unbegründet herausstellt, verbleibt oftmals bei vielen Menschen ein Eindruck, der auch durch einen gerichtlichen Freispruch nicht immer zu beseitigen ist.
Daher ist gerade bei Sexualstraftaten eine frühzeitige und diskrete Verteidigung erforderlich. Nur so kann gerade bei zu Unrecht erhobenen Vorwürfen oftmals eine Anklageerhebung und damit verbundene öffentliche Hauptverhandlung vermieden werden.
Das Steuerstrafrecht bildet auch im Bereich des Strafrechts eine Spezialmaterie. Neben Erfahrung im Bereich der allgemeinen Strafverteidigung bedarf es hier besonderer steuerrechtlicher Expertise, die weit über den Inhalt der allgemeinen Juristenausbildung hinausgeht.
Für eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie – beispielsweise gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung – sind besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen sowohl im Straf- als auch im Steuerrecht unerlässlich.
Dies kann die Kanzlei Erb & Becker durch die Fachanwaltschaft im Strafrecht und zusätzliche Qualifikationen wie den Zertifizierten Berater im Steuerstrafrecht garantieren.
Steht ein mögliches vorsätzliches Tötungsdelikt im Raum, wird ein solches Verfahren mit höchster, meist auch medialer Aufmerksamkeit verfolgt. Für den Beschuldigten geht es dabei um alles. Für einen Totschlag drohen bis zu 15 Jahre. Für Mord gibt es gar lebenslänglich. Aber auch eine fahrlässige Tötung kann mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Schon aufgrund der Strafandrohung bedarf es bei dem Vorwurf eines Tötungsdelikts zwingend einer qualifizierten Verteidigung durch einen Anwalt für Strafrecht bereits im Ermittlungsverfahren.
Unfallflucht / Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Fahren unter Alkohol oder Drogen, Nötigung, Beleidigung, illegales Straßenrennen, unterlassene Hilfeleistung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) oder das Straßenverkehrsgesetz (StVG) – dies sind nur einige der typischen Delikte im Verkehrsstrafrecht.
Wird gegen Sie wegen eines solchen Delikts ermittelt, sollten Sie sich schnell anwaltlicher Unterstützung bedienen. Denn es drohen nicht nur empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern ggf. auch der Entzug der Fahrerlaubnis.
Auch in Bußgeldverfahren (Bußgeldbescheid) können Sie von unserer anwaltlicher Unterstützung profitieren. Viele Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung oder Rotlichtverstoß sind rechtswidrig, weil die Messung nicht korrekt durchgeführt wurde, Schulungsnachweise der Beamten fehlen oder die Tat bereits verjährt ist. Um dies überprüfen zu können, muss die Ermittlungsakte zwingend angefordert und deren Inhalt geprüft werden. Wir legen für Sie fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, fordern die Ermittlungsakte an, prüfen deren Inhalt und geben alles, um das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder jedenfalls ein drohendes Fahrverbot abzuwenden.
Das Strafrecht ist komplex und verfügt sowohl im Kern- als auch im Nebenstrafrecht über zahlreiche strafbewährte Vorschriften. Nur mit einer entsprechenden Spezialisierung des Anwalts können Sie sicher sein, bestmöglich vertreten zu werden. Da die Kanzlei Erb ausschließlich strafrechtliche Mandate bearbeitet, sind Sie – unabhängig vom konkreten Deliktsvorwurf – fachlich in den besten Händen.
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