STARTSEITE

IMPRESSUM | DATENSCHUTZ
© DOMINIK ERB 2024

Verhaltenstipps & News

VERHALTENSTIPPS

Sie haben eine schriftliche Vorladung der Polizei erhalten oder die Polizei steht plötzlich vor ihrer Tür und stellt Ihnen Fragen?

Das ist zu tun:

  • Ruhe bewahren, tief durchatmen.
  • Aussage verweigern. Stehen die Beamten vor Ihnen, verweisen Sie diese freundlich auf uns und erklären Sie, dass Sie jetzt keine Angaben machen möchten.
  • Der polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht Folge leisten und sollten dies ohne Verteidiger auch nicht.
  • Anwalt kontaktieren: Rufen Sie uns an. Wir leiten die notwendigen Schritte ein.
  • Kein Kontakt zu möglichen Mitbeschuldigten und Zeugen aufnehmen
  • Nahe Verwandte müssen nicht gegen Sie aussagen. Weisen Sie diese auf deren Zeugnisverweigerungsrecht hin.
  • Entlastende Beweise sichern

Die Polizei steht plötzlich vor oder sogar in Ihrer Wohnung? Was ist zu beachten?

  • Ruhe bewahren, tief durchatmen.
  • Aussage verweigern. Stehen die Beamten vor Ihnen, verweisen Sie diese freundlich auf uns und erklären Sie, dass Sie jetzt keine Angaben machen möchten.
  • Unterschreiben Sie nicht, was Sie nicht wirklich verstanden haben.
  • Keine Angaben zu Besitzverhältnissen möglicher Gegenstände machen.
  • Anwalt kontaktieren: Rufen Sie uns an. Wir leiten die notwendigen Schritte ein.

Die Polizei steht plötzlich vor oder sogar in Ihrem Unternehmen? Was ist zu beachten?

  • Ruhe bewahren, tief durchatmen.
  • Aussage verweigern. Stehen die Beamten vor Ihnen, verweisen Sie diese freundlich auf uns und erklären Sie, dass Sie jetzt keine Angaben machen möchten.
  • Angestellte schnellstmöglich nachhause schicken.
  • Unterschreiben Sie nicht, was Sie nicht wirklich verstanden haben.
  • Keine Angaben zu Besitzverhältnissen möglicher Gegenstände machen.
  • Server zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs spiegeln lassen.
  • Anwalt kontaktieren: Rufen Sie uns an. Wir leiten die notwendigen Schritte ein.

Rufen Sie uns an, sobald Ihnen der Strafbefehl zugestellt wurde. Wir legen frist- und formgerecht Einspruch ein und nehmen Akteneinsicht.

Wir die Einspruchsfrist nicht eingehalten, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Es handelt sich also um eine Verurteilung, die eine Vorstrafe darstellt und ggf. in das Führungszeugnis und in das Bundeszentralregister eingetragen wird. Daher sollte unbedingt innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Nur so kann beispielsweise die Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine mildere Strafe erreicht werden. 

Die Polizei hat mich angehalten – was soll ich tun? Was darf die Polizei?

  • Bewahren Sie Ruhe. Halten Sie an, öffnen Sie das Fenster und seien Sie freundlich zu den Polizeibeamten
  • Legen Sie auf Verlangen Ihren Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung vor und geben Sie den Beamten Ihre Personalien
  • Machen Sie darüber hinaus keine weiteren Angaben und lassen Sie sich auch nicht in ein Gespräch verwickeln
  • Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie weder Alkohol getrunken noch Betäubungsmittel konsumiert haben, und Sie die Kontrolle schneller hinter sich bringen wollen, können Sie an Atemalkoholtests oder sonstigen Testverfahren der Polizei teilnehmen – aber nur dann! Niemand ist verpflichtet, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken. Weigern Sie sich, kann die Polizei jedoch die Blutentnahme durch einen Arzt anordnen. Geschieht dies, sollten Sie sich unbedingt kooperativ verhalten.
  • Sie müssen die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl auch nicht Ihren Pkw durchsuchen lassen. Etwas anderes gilt nur, wenn Gefahr im Verzug ist, z.B. wenn der Pkw stark nach Marihuana riecht.

Sie wurden vorläufig festgenommen oder bereits Untersuchungshaft angeordnet Verhalten Sie sich kooperativ und leisten Sie keinen Widerstand bei der Verhaftung. Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich. Wir vertreten Sie und geben alles, um Sie schnellstmöglich – notfalls gegen Auflagen – aus der Haft in die Freiheit zu holen.

Lorem Ipsum

lorem ipsum Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam

Weiterlesen »

STANDORT UND SPRECHZEITEN

Kanzlei Erb & Becker
Rechtsanwälte · Strafverteidiger · Fachanwälte

0641 / 20 10 24 60
info@kanzlei-erb.de

Standort Gießen:
Ludwigsplatz 9, 35390 Gießen

Standort Frankfurt am Main:
Königsteiner Straße 139, 65929 Frankfurt am Main

Termine stets nach Vereinbarung

KONTAKT

Sie haben Fragen oder möchten uns kontaktieren?

Rufen Sie gerne an, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und machen binnen 24 Stunden einen Termin möglich.

    © 2026 Kanzlei Erb & Becker

    Verhaltens-
    tipps

    Sie haben eine schriftliche Vorladung der Polizei erhalten oder die Polizei steht plötzlich vor ihrer Tür und stellt Ihnen Fragen?

    Das ist zu tun:

    • Ruhe bewahren, tief durchatmen.
    • Aussage verweigern. Stehen die Beamten vor Ihnen, verweisen Sie diese freundlich auf uns und erklären Sie, dass Sie jetzt keine Angaben machen möchten.
    • Der polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht Folge leisten und sollten dies ohne Verteidiger auch nicht.
    • Anwalt kontaktieren: Rufen Sie uns an. Wir leiten die notwendigen Schritte ein.
    • Kein Kontakt zu möglichen Mitbeschuldigten und Zeugen aufnehmen
    • Nahe Verwandte müssen nicht gegen Sie aussagen. Weisen Sie diese auf deren Zeugnisverweigerungsrecht hin.
    • Entlastende Beweise sichern

    Die Polizei steht plötzlich vor oder sogar in Ihrer Wohnung? Was ist zu beachten?

    • Ruhe bewahren, tief durchatmen.
    • Aussage verweigern. Stehen die Beamten vor Ihnen, verweisen Sie diese freundlich auf uns und erklären Sie, dass Sie jetzt keine Angaben machen möchten.
    • Unterschreiben Sie nicht, was Sie nicht wirklich verstanden haben.
    • Keine Angaben zu Besitzverhältnissen möglicher Gegenstände machen.
    • Anwalt kontaktieren: Rufen Sie uns an. Wir leiten die notwendigen Schritte ein.

    Die Polizei steht plötzlich vor oder sogar in Ihrem Unternehmen? Was ist zu beachten?

    • Ruhe bewahren, tief durchatmen.
    • Aussage verweigern. Stehen die Beamten vor Ihnen, verweisen Sie diese freundlich auf uns und erklären Sie, dass Sie jetzt keine Angaben machen möchten.
    • Angestellte schnellstmöglich nachhause schicken.
    • Unterschreiben Sie nicht, was Sie nicht wirklich verstanden haben.
    • Keine Angaben zu Besitzverhältnissen möglicher Gegenstände machen.
    • Server zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs spiegeln lassen.
    • Anwalt kontaktieren: Rufen Sie uns an. Wir leiten die notwendigen Schritte ein.

    Rufen Sie uns an, sobald Ihnen der Strafbefehl zugestellt wurde. Wir legen frist- und formgerecht Einspruch ein und nehmen Akteneinsicht.

    Wir die Einspruchsfrist nicht eingehalten, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Es handelt sich also um eine Verurteilung, die eine Vorstrafe darstellt und ggf. in das Führungszeugnis und in das Bundeszentralregister eingetragen wird. Daher sollte unbedingt innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Nur so kann beispielsweise die Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine mildere Strafe erreicht werden. 

    Die Polizei hat mich angehalten – was soll ich tun? Was darf die Polizei?

    • Bewahren Sie Ruhe. Halten Sie an, öffnen Sie das Fenster und seien Sie freundlich zu den Polizeibeamten
    • Legen Sie auf Verlangen Ihren Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung vor und geben Sie den Beamten Ihre Personalien
    • Machen Sie darüber hinaus keine weiteren Angaben und lassen Sie sich auch nicht in ein Gespräch verwickeln
    • Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie weder Alkohol getrunken noch Betäubungsmittel konsumiert haben, und Sie die Kontrolle schneller hinter sich bringen wollen, können Sie an Atemalkoholtests oder sonstigen Testverfahren der Polizei teilnehmen – aber nur dann! Niemand ist verpflichtet, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken. Weigern Sie sich, kann die Polizei jedoch die Blutentnahme durch einen Arzt anordnen. Geschieht dies, sollten Sie sich unbedingt kooperativ verhalten.
    • Sie müssen die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl auch nicht Ihren Pkw durchsuchen lassen. Etwas anderes gilt nur, wenn Gefahr im Verzug ist, z.B. wenn der Pkw stark nach Marihuana riecht.

    Sie wurden vorläufig festgenommen oder bereits Untersuchungshaft angeordnet Verhalten Sie sich kooperativ und leisten Sie keinen Widerstand bei der Verhaftung. Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich. Wir vertreten Sie und geben alles, um Sie schnellstmöglich – notfalls gegen Auflagen – aus der Haft in die Freiheit zu holen.

    Lorem Ipsum

    lorem ipsum Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam

    Weiterlesen »

    STANDORT UND SPRECHZEITEN

    Kanzlei Erb & Becker
    Rechtsanwälte · Strafverteidiger · Fachanwälte

    0641 / 20 10 24 60

    069 / 34 00 39 02

    info@kanzlei-erb.de

    Standort Gießen:
    Ludwigsplatz 9, 35390 Gießen

    Standort Frankfurt:
    Königsteiner Straße 139. 65929 Frankfurt am Main

    Termine stets nach Vereinbarung

    KONTAKT

    Sie haben Fragen oder möchten uns kontaktieren?

    Rufen Sie gerne an, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und machen binnen 24 Stunden einen Termin möglich.

      © 2024 Dominik Erb Handcrafted with by DIE MARKETINGPROFILER.

      Verhaltenstipps &
      News

      Kanzlei Erb & Becker

      VERHALTENSTIPPS

      Sie haben eine schriftliche Vorladung der Polizei erhalten oder die Polizei steht plötzlich vor ihrer Tür und stellt Ihnen Fragen?

      Das ist zu tun:

      • Ruhe bewahren, tief durchatmen.
      • Aussage verweigern. Stehen die Beamten vor Ihnen, verweisen Sie diese freundlich auf uns und erklären Sie, dass Sie jetzt keine Angaben machen möchten.
      • Der polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht Folge leisten und sollten dies ohne Verteidiger auch nicht.
      • Anwalt kontaktieren: Rufen Sie uns an. Wir leiten die notwendigen Schritte ein.
      • Kein Kontakt zu möglichen Mitbeschuldigten und Zeugen aufnehmen
      • Nahe Verwandte müssen nicht gegen Sie aussagen. Weisen Sie diese auf deren Zeugnisverweigerungsrecht hin.
      • Entlastende Beweise sichern

      Die Polizei steht plötzlich vor oder sogar in Ihrer Wohnung? Was ist zu beachten?

      • Ruhe bewahren, tief durchatmen.
      • Aussage verweigern. Stehen die Beamten vor Ihnen, verweisen Sie diese freundlich auf uns und erklären Sie, dass Sie jetzt keine Angaben machen möchten.
      • Unterschreiben Sie nicht, was Sie nicht wirklich verstanden haben.
      • Keine Angaben zu Besitzverhältnissen möglicher Gegenstände machen.
      • Anwalt kontaktieren: Rufen Sie uns an. Wir leiten die notwendigen Schritte ein.

      Die Polizei steht plötzlich vor oder sogar in Ihrem Unternehmen? Was ist zu beachten?

      • Ruhe bewahren, tief durchatmen.
      • Aussage verweigern. Stehen die Beamten vor Ihnen, verweisen Sie diese freundlich auf uns und erklären Sie, dass Sie jetzt keine Angaben machen möchten.
      • Angestellte schnellstmöglich nachhause schicken.
      • Unterschreiben Sie nicht, was Sie nicht wirklich verstanden haben.
      • Keine Angaben zu Besitzverhältnissen möglicher Gegenstände machen.
      • Server zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs spiegeln lassen.
      • Anwalt kontaktieren: Rufen Sie uns an. Wir leiten die notwendigen Schritte ein.

      Rufen Sie uns an, sobald Ihnen der Strafbefehl zugestellt wurde. Wir legen frist- und formgerecht Einspruch ein und nehmen Akteneinsicht.

      Wir die Einspruchsfrist nicht eingehalten, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Es handelt sich also um eine Verurteilung, die eine Vorstrafe darstellt und ggf. in das Führungszeugnis und in das Bundeszentralregister eingetragen wird. Daher sollte unbedingt innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Nur so kann beispielsweise die Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine mildere Strafe erreicht werden. 

      Die Polizei hat mich angehalten – was soll ich tun? Was darf die Polizei?

      • Bewahren Sie Ruhe. Halten Sie an, öffnen Sie das Fenster und seien Sie freundlich zu den Polizeibeamten
      • Legen Sie auf Verlangen Ihren Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung vor und geben Sie den Beamten Ihre Personalien
      • Machen Sie darüber hinaus keine weiteren Angaben und lassen Sie sich auch nicht in ein Gespräch verwickeln
      • Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie weder Alkohol getrunken noch Betäubungsmittel konsumiert haben, und Sie die Kontrolle schneller hinter sich bringen wollen, können Sie an Atemalkoholtests oder sonstigen Testverfahren der Polizei teilnehmen – aber nur dann! Niemand ist verpflichtet, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken. Weigern Sie sich, kann die Polizei jedoch die Blutentnahme durch einen Arzt anordnen. Geschieht dies, sollten Sie sich unbedingt kooperativ verhalten.
      • Sie müssen die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl auch nicht Ihren Pkw durchsuchen lassen. Etwas anderes gilt nur, wenn Gefahr im Verzug ist, z.B. wenn der Pkw stark nach Marihuana riecht.

      Sie wurden vorläufig festgenommen oder bereits Untersuchungshaft angeordnet Verhalten Sie sich kooperativ und leisten Sie keinen Widerstand bei der Verhaftung. Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich. Wir vertreten Sie und geben alles, um Sie schnellstmöglich – notfalls gegen Auflagen – aus der Haft in die Freiheit zu holen.

      Lorem Ipsum

      lorem ipsum Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam

      Weiterlesen »

      STANDORT UND SPRECHZEITEN

      Kanzlei Erb & Becker
      Rechtsanwälte · Strafverteidiger · Fachanwälte

      0641 / 20 10 24 60

      069 / 34 00 39 02

      info@kanzlei-erb.de

      Standort Gießen:
      Ludwigsplatz 9, 35390 Gießen

      Standort Frankfurt:
      Königsteiner Straße 139. 65929 Frankfurt am Main

      Termine stets nach Vereinbarung

      KONTAKT

      Sie haben Fragen oder möchten uns kontaktieren?

      Rufen Sie gerne an, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und machen binnen 24 Stunden einen Termin möglich.

        © 2026 Kanzlei Erb & Becker

        Kanzlei Erb & Becker
        Rechtsanwälte · Strafverteidiger · Fachanwälte

        0641 / 20 10 24 60
        info@kanzlei-erb.de

        Standort Gießen:
        Ludwigsplatz 9, 35390 Gießen

        Standort Frankfurt am Main:
        Königsteiner Straße 139, 65929 Frankfurt am Main

        Termine stets nach Vereinbarung.

        Standort Gießen:
        Ludwigsplatz 9, 35390 Gießen

        Standort Frankfurt am Main:
        Königsteiner Straße 139, 65929 Frankfurt am Main

        Termine stets nach Vereinbarung.

        Kanzlei Erb & Becker
        Rechtsanwälte · Strafverteidiger · Fachanwälte

        0641 / 20 10 24 60
        info@kanzlei-erb.de

        Standort Gießen:
        Ludwigsplatz 9, 35390 Gießen

        Standort Frankfurt am Main:
        Königsteiner Straße 139, 65929 Frankfurt am Main

        Termine stets nach Vereinbarung.